Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Bauleistungen der Firma JAY Bau Baudienstleistungen UG haftungsbeschränkt


Stand 01. 08. 2024



§1 Geltungsbereich dieser Bedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bauleistungen gelten nur gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführungen von Bauleistungen getroffen werden, sind in dem Bauvertrag oder einem Änderungsvertrag schriftlich niederzulegen.

§2 Vertragsschluss

Der Vertrag ist ein Werkvertrag gem. BGB §631 ff.

In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben und Bauausführung - freibleibend und zunächst unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote sind wir vier Wochen gebunden.

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können die Bestellung innerhalb von zwei Wochen annehmen.

Der Vertrag, sowie alle Abänderungen des Formulartextes dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der JAY Bau UG - Geschäftsführung.

§3 Vertragsbestandteile

Vertragsbestandteile sind, soweit vorhanden, Bauzeichnungen, Baubeschreibungen, Leistungsverzeichnisse, Standsicherheitsnachweise, Wärmebedarfsberechnung, Wärmepass und sonstige technische Unterlagen wie Produkt- und Materialbeschreibungen, soweit sie im Vertrag ausdrücklich erwähnt werden.

Der Besteller ist berechtigt, auch nach Vertragsabschluss Änderungen der Ausführung zu verlangen. Solche Änderungswünsche werden jedoch nur Vertragsbestandteil, wenn sie rechtzeitig angemeldet und eine Einigung über die Änderung der Vergütung zustande kommt. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, bleibt es bei der vertraglich vereinbarten Bauausführung.

Mehrkosten die für Leistungen entstehen, die nicht ausdrücklich im Vertrag genannt sind, deren Notwendigkeit sich aber vor oder während der Bauzeit herausstellen, sind in jedem Falle vom Bauherrn zu tragen. Änderungen, die den Bauwert nicht beeinträchtigen oder sogar verbessern, bleiben der JAY Bau UG vorbehalten, soweit sie dem Bauherrn zuzumuten sind.

Bei Schichtwassergefahr, Bodendruck unter 0,20 N/mm², bei schweren, steinigen oder felsigen Böden, sowie bei höheren, tieferen oder nicht waagerechten Terrain kann hierfür eine Zusatzkostenermittlung erst bei Baubeginn durch den Bauleiter erfolgen und ist im derzeitigen Festpreis nicht enthalten.

§4. Festpreis

Nach Wirksamwerden des Vertrages ist der Preis der Vertragsleistung für 3 Monate unverändert gültig.

Dieser Festpreis bleibt über den genannten Termin bestehen, wenn die Bauherren die Ihnen obliegenden Leistungen für die Baudurchführung erbracht haben und die JAY Bau UG mit den Bauarbeiten beginnen konnte. Es werden neben einem baureifen Bauplatz eine auflagenfreie Genehmigung des vorbereiteten Bauantrages und die Finanzierungssicherstellung des Bauvorhabens benötigt.

Liegen die oben genannten Voraussetzungen nicht vor, wird der Festpreis an die gültige Preisliste angeglichen.

Auch bei "höherer Gewalt" oder absichtlicher Verzögerung der Bauzeit durch den Bauherrn kann die Festpreisbindung aufgehoben werden.

Der Gesamtpreis beinhaltet die zurzeit gültige Mehrwertsteuer i. H. v. 19%. Eine Nachforderung bleibt der JAY Bau UG vorbehalten, wenn die Mehrwertsteuer erhöht werden sollte.

§5. Zahlungsbedingungen

Der vereinbarte Gesamtpreis ist entsprechend dem Baufortschritt zu zahlen.

Die Zahlungsabschnitte werden individuell festgelegt.

Sollten ein oder mehrere Gewerke in Eigenleitung ausgeführt werden, wird der Zahlungsplan dahingehend abgeändert, dass bei Erreichen der Voraussetzung für die Eigenleistung die jeweilige Rate fällig wird.

Bei später erteilten Angeboten für Sonderwünsche wird der Baupreis prozentual der jeweiligen Baustufe zugeschlagen.

§6. Vollmacht

Für die Dauer des Vertragsverhältnisses wird die JAY Bau UG bevollmächtigt, alle die Baudurchführung betreffenden Maßnahmen mit rechtlicher Wirkung für die Bauherren zu treffen.

§7 Pflichten des Bestellers

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist die Zurverfügungstellung eines für die vorgesehene Bebauung geeigneten, erschlossenen oder erschließungsreifen Grundstück Sache des Bestellers. Sind Umbauarbeiten Gegenstand des Vertrages, muss ein werktags in der Zeit von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr unbehinderter Zugang vorhanden sein.

Ebenso ist die Beschaffung der Baugenehmigung bzw. die Anzeige des Bauvorhabens gegenüber der Bauaufsichtsbehörde sowie die Beschaffung etwaiger sonstiger für die Durchführung der Baumaßnahme erforderlicher behördlicher Genehmigungen Sache des Bauherrn. Der Besteller verpflichtet sich, uns diese Unterlagen vor Baubeginn unaufgefordert auszuhändigen. Solange uns diese Unterlagen nicht vorliegen, besteht kein Anspruch auf Ausführung der geschuldeten Leistungen.

§8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Soweit nicht ausdrücklich eine Abrechnung nach Einheitspreisen vereinbart ist, ist die Vergütung fest vereinbart.

Erhöht sich die gesetzliche Mehrwertsteuer, erhöht sie sich im Verhältnis zwischen den Parteien für alle nach Inkrafttreten der Steueränderung folgenden Abschlagsforderungen, wenn das Gesetz nicht ausdrücklich eine andere Regelung vorsieht.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Zahlungsfrist für alle Forderungen aus diesem Vertrag 14 Kalendertage.

Zahlungen sind so zu bewirken, dass sie spätestens am letzten Tag der Zahlungsfrist bei JAY Bau UG eingehen. Dies gilt in Sonderheit auch dann, wenn Skonto vereinbart ist.

§9 Planungsunterlagen

Alle anfallenden Gebühren sowie Kosten, die für die Genehmigungs- oder Prüfungsverfahren anfallen, sind vom Bauherrn zu tragen und nicht im Vertragspreis enthalten.

§10 Baureifes Grundstück

Der Bauplatz muss im Baubereich frei von Gebäudeteilen, Baumbestand und sonstigen
Hindernissen sein, während der Bauzeit für schwere Baufahrzeuge bis zur Baugrube anfahrbereit sein und über ausreichende Lagermöglichkeiten für Erdaushub und Material verfügen.

Versorgung und Stromanschluss, bzw. ein Baustromkasten mit 380 V sind auf dem Bauplatz vor Baubeginn vorzuhalten und während der Bauzeit bereitzustellen. Die Verbrauchskosten sind nicht im Vertragspreis enthalten und werden nicht von der JAY Bau UG getragen. Diese Kosten trägt der Besteller.

§11 Einmessung

Kosten für die Einmessung des Baugrundstücks sind vom Besteller zu tragen. Diese Kosten sind nicht im Vertragspreis der JAY Bau UG enthalten.

§12 Ausführung und Abnahme

Voraussetzung für den Baubeginn ist der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht-, Bauwesen- und einer verbundenen Wohngebäudeversicherung.

JAY Bau UG hat bei der Bauausführung die anerkannten Regeln der Bautechnik zu beachten. Konstruktions-, Form- und Farbänderungen, die auf einer Verbesserung der Technik, auf Forderungen des Gesetzgebers oder behördlichen Auflagen beruhen, bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht wesentlich oder sonst für den Besteller unzumutbar sind.

Wird JAY Bau UG selbst nicht rechtzeitig beliefert, obwohl JAY Bau UG bei zuverlässigen Lieferanten rechtzeitig die für die Bauausführung benötigten Materialien bestellt hat, verschiebt sich ein etwa vereinbarter Fertigstellungstermin entsprechend. JAY Bau UG ist verpflichtet, den Besteller über eintretende Bauverzögerungen zu unterrichten.

Bei Fertigstellung der geschuldeten Bauleistungen sind beide Parteien dazu berechtigt, eine förmliche Abnahme zu verlangen und - mit einer Vorlauffrist von 7 Werktagen - einen Abnahmetermin zu bestimmen. Erscheint die jeweils andere Partei zu dem Abnahmetermin nicht, gilt die Abnahme als erfolgt.

§13 Außenanlagen

Außenanlagen, die evtl. Abfuhr überschüssiger oder Anfuhr fehlender Erde sowie ggf. Kies zum Verfüllen, sind nicht im Leistungsumfang der JAY Bau UG enthalten.

§14 Fristen

Lässt sich eine vereinbarte Fertigstellungsfrist infolge von JAY Bau UG nicht beherrschbaren Umständen bei JAY Bau UG nicht einhalten, so verlängert sie sich angemessen. Über einen solchen Fall wird JAY Bau UG den Besteller umgehend unterrichten.

Im Fall des Leistungsverzugs ist der Besteller berechtigt, den daraus entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen, soweit sich dieser im Rahmen des vertragstypischen oder bei Vertragsabschluss von JAY Bau UG als vorhersehbar gilt.

Der Besteller kann uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Fertigstellung setzen. Dies gilt auch für geschuldete Teilleistungen, soweit für diese besondere Fertigstellungsfristen vereinbart sind. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Die Schadensersatzhaftung ist auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt.

Die Begrenzung der Haftung gilt nicht, sofern der Verzug auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht.

§15 Widerrufsrecht

Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, von dem Abweichungen nur zugunsten des Verbrauchers zulässig sind. Hierüber informiert der Verkäufer nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen wie folgt:

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht
Der Besteller hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.  

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an der Besteller oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat oder den Vertrag unterzeichnet hat.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss JAY Bau UG (Kontaktdaten s. unten) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss des Bestellers, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist bei JAY Bau UG zugestellt wurde.

Kontaktdaten für den Widerruf:
Im Falle einer schriftlichen Widerrufserklärung:  

JAY Bau Baudienstleistungen UG, Altlewin 12, 15320 Neutrebbin
Im Falle des Widerrufs per E-Mail: info@jay-bau.de

Folgen des Widerrufs

Wenn der Besteller diesen Vertrag widerruft, hat JAY Bau UG dem Besteller alle Zahlungen, die JAY Bau UG vom Besteller erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Besteller eine andere Art der Lieferung als die von JAY Bau UG angebotene, günstige Standardlieferung gewählt hat)
Der Besteller hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Besteller die JAY Bau UG über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet hat, an JAY bau UG (siehe oben) zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn der Besteller die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.
  
Ausschluss des Widerrufsrechtes

Das Widerrufsrecht besteht u.a. nicht bei Verträgen - zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Besteller maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Bestellers zugeschnitten sind,

- zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.